Klassenfahrt dienstpflicht nrw ferien
Bei genehmigten Klassenfahrten handelt es sich für die Lehrkräfte um nahezu ausschließlich beruflich veranlasste Pflichtveranstaltungen, so dass die entstandenen Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht bei Fahrtkosten anlässlich eines Kollegiumsausflugs.
Zuletzt bearbeitet am: 19.01.2024. Wenn Klassenfahrten oder Schulfeste stattfinden, ist das für einige Schüler kein Grund zur Freude. Müssen sie trotzdem daran teilnehmen? Damit mussten sich schon mehrfach Gerichte beschäftigen. Besteht überhaupt eine Teilnahmepflicht aufgrund der Schulpflicht?
Die Teilnahme einer verbeamteten Lehrkraft an einer Klassenfahrt gehöre dennoch auch bei Teilzeitkräften zum normalen Schuldienst und stelle damit im Rechtssinne grundsätzlich keine "Mehrarbeit" dar. Schulleitung muss Teilzeitquote Rechnung tragen.
Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung, um z. B. einen günstigen Ferienflieger zu bekommen, ist nicht zulässig. Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines „wichtigen Grundes".
Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2022/23, 2025/26, 2026/27 und 2027/28) ) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung.
setz NRW (SchulG - BASS 1-1) ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr fest, durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenober-grenze bestimmt werden. Schulfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schule zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen werden. In das Fahrtenprogramm sind vorrangig Schulfahrten mit allen
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